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Abrechnungsmanagement in Sachsen-Anhalt
1 Lernmodul (00:05:42)
Zusammenfassung
Abrechnungsmanagement in der ambulanten Pflege Sachsen-Anhalt: Pflegeunternehmen erfahren kompakt alles zu Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern, Definition von Leistungskomplexen und Besonderheiten wie LK25 nach aktueller Verwaltungspraxis und landesspezifischen Regelungen.
Kursbeschreibung
Exklusiv für Sie in Sachsen Anhalt: Der Berater für Pflegeunternehmen Dominik Bruch informiert Sie über die Vergütungsvereinbarungen ambulanter Pflegedienste mit dem federführenden Kostenträger »AOK«
Vom Erstbesuch und der Definition von Leistungskomplexen am Beispiel der kleinen Morgen-/Abendtoilette, der Besonderheit des LK25 »Erhaltung und Stärkung der Selbständigkeit« bis hin zur Regelungen der »Begleitung bei Aktivitäten« - Erfahren Sie alle Besonderheiten in Sachsen Anhalt kompakt auf den Punkt gebracht in nur 6 Minuten.
Unser Tipp: Einen Direktlink zur AOK Sachsen Anhalt finden Sie im Kursanhang.
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Erstbesuch
- Leistungskomplexe (Beispiel: Kleine Morgen-/Abendtoilette)
- Besonderheit
- Erhaltung und Stärkung des Selbstmanagements
- Begleitung bei Aktivitäten
Häufig gestellte Fragen
Wie laufen Vergütungsvereinbarungen mit der AOK in Sachsen-Anhalt für ambulante Pflegedienste konkret ab?
Im Kurs erfahren Sie, wie Vergütungsverhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt aufgebaut sind und welche Besonderheiten für ambulante Pflegedienste gelten. Es werden die wichtigsten Schritte vom Erstkontakt bis zur Vereinbarung der Leistungskomplexe erläutert.
Welche Leistungskomplexe werden im Kurs am Beispiel der kleinen Morgen- und Abendtoilette behandelt?
Der Kurs zeigt, wie der Leistungskomplex für kleine Morgen- und Abendtoilette definiert ist und im Rahmen der Abrechnung gegenüber der AOK gehandhabt wird. Besonderer Fokus liegt auf den Anforderungen und der korrekten Dokumentation in Sachsen-Anhalt.
Was beinhaltet die Besonderheit des Leistungskomplexes LK25 „Erhaltung und Stärkung der Selbständigkeit“?
LK25 stellt in Sachsen-Anhalt eine Besonderheit dar, da er spezielle Maßnahmen zur Förderung des Selbstmanagements der Pflegebedürftigen umfasst. Im Kurs wird erläutert, wie diese Leistungen korrekt erfasst und abgerechnet werden.
Wie wird die „Begleitung bei Aktivitäten“ in Sachsen-Anhalt abgerechnet?
Der Kurs erklärt, wie die Begleitung bei Aktivitäten als eigene Leistung im Abrechnungssystem der AOK erfasst wird. Dabei werden auch die Voraussetzungen und Grenzen dieser Abrechnungsposition dargestellt.
Was ist beim Erstbesuch im Rahmen des Abrechnungsmanagements mit der AOK zu beachten?
Sie erfahren im Kurs, welche administrativen und pflegefachlichen Aspekte beim Erstbesuch für eine korrekte Abrechnung erfasst werden müssen. Dies sichert Ihnen eine fehlerfreie und transparente Vergütung durch die AOK Sachsen-Anhalt.
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