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Neue MuG: Qualifizierung Ihrer Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
2 Lernmodule (25:15 Min)
Zusammenfassung
Qualifizierung nach § 53b SGB XI für ambulante und stationäre Betreuungskräfte in Tagespflege: Der Kurs vermittelt aktuelle MuG-Anforderungen, GKV-Richtlinie, Aufgabenprofile und praxisnahe Module zur flexiblen Weiterbildung und rechtssicheren Betreuungsleistung.
Kursbeschreibung
Seit dem 01.02.2024 sind die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) in der ambulanten Pflege in Kraft getreten. Für Sie als Führungskraft und Ihr Unternehmen ergeben sich daraus wichtige Änderungen im Pflege- und Betreuungsalltag. Insbesondere die neue Anforderung zur Qualifizierung der Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege stellt neue Herausforderungen dar. Grundlage der Neuerung sind die GKV Richtlinien nach § 53b SGB XI für die stationäre Pflege.
Fachlich und kompakt vermittelt unser Pflegeexperte Dominik Bruch Schritt für Schritt die aufeinander aufbauenden Module zur Qualifizierung. Vom Orientierungspraktikum über die Grundlagen im Basiskurs, dem Betreuungspraktikum zur Erprobung der bisher gewonnenen Kenntnisse bis hin zur Vertiefung im Aufbaukurs. Ziel ist es, soziale Isolation zu vermeiden und Leistungen als pflegerische Betreuungskraft fachkundig zu erbringen.
Wir machen es Ihnen ganz leicht: Qualifizieren Sie Ihre Pflegekräfte flexibel und bequem online mit unserem neuen Kurs+ Paket »Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI«. Jetzt entdecken unter Kurs+ in Ihrer Kursbibliothek.
Lerninhalte:
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Maßstäbe und Grundsätze ambulant (MuG)
- GKV Richtlinie nach § 53b SGB XI
- Qualifikation zur Erbringung von Betreuungsleistung
- Bestandsschutz
- Fort- und Weiterbildung
- Aufgaben der Betreuungskräfte
- Anforderungen an Betreuungskräfte
- Kursinhalte:
- Basiskurs
- Aufbaukurs
Häufig gestellte Fragen
Welche neuen Anforderungen stellt die MuG seit dem 01.02.2024 an die Qualifizierung von Betreuungskräften in der ambulanten Pflege?
Die MuG verpflichtet ambulante Pflegedienste ab 01.02.2024, Betreuungskräfte nach den GKV-Richtlinien gemäß § 53b SGB XI umfassend zu qualifizieren. Dies umfasst eine abgestufte Ausbildung von Orientierungspraktikum über den Basiskurs und das Betreuungspraktikum bis zum Aufbaukurs.
Welche Aufgaben übernehmen Betreuungskräfte nach erfolgreicher Qualifizierung gemäß § 53b SGB XI?
Qualifizierte Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag, fördern die soziale Teilhabe und tragen dazu bei, Isolation zu vermeiden. Sie erbringen fachkundige Betreuungsleistungen und entlasten so das Pflegeteam.
Wie läuft die Qualifizierung im Rahmen des Kurses konkret ab?
Die Qualifizierung im Kurs erfolgt modular und aufeinander aufbauend: Zunächst absolvieren Teilnehmer ein Orientierungspraktikum, gefolgt vom Basiskurs, einem Betreuungspraktikum und dem vertiefenden Aufbaukurs. Diese Struktur gewährleistet eine fundierte Ausbildung.
Gilt der Kurs sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege?
Ja, der Kurs ist nach den GKV-Richtlinien konzipiert und eignet sich sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege, da die Anforderungen laut § 53b SGB XI beide Versorgungsformen betreffen.
Wie wird im Kurs auf Bestandsschutz und Fortbildungspflichten für bestehende Betreuungskräfte eingegangen?
Im Kurs werden sowohl die Regelungen zum Bestandsschutz als auch die Anforderungen an die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von bereits tätigen Betreuungskräften thematisiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie gesetzliche Vorgaben zur Qualifikationssicherung erfüllen können.
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