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Umgang mit Schmerz- und Betäubungsmitteln (BtM) im Pflegealltag

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4 Lernmodule (31:15 Min)

Umgang mit Betäubungsmitteln 04:04 Min
Das BtM-Rezept 07:39 Min
Handhabung und Dokumentation von BtM 06:20 Min
Wirkstoffe und Darreichungsformen bei BtM 09:12 Min

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Zusammenfassung

BtM-Management in ambulanter, stationärer Pflege und Klinik: Der Kurs vermittelt praxisnah gesetzliche Vorgaben, sichere Handhabung und Dokumentation von Betäubungsmitteln im Pflegealltag. Themen sind BtM-Rezepte, Lagerung, Applikation und besondere Darreichungsformen.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Praxisanleiter Wohnbereichsleitung (WBL) Ärztliches Personal

Kursbeschreibung

Was ist bei der Verwendung von Betäubungsmitteln im Pflegealltag zu beachten?

Der Umgang mit Betäubungsmitteln erfordert höchste Sorgfalt und präzise Dokumentation. Angefangen beim BtM-Rezept und dessen Gültigkeit, über die sorgfältige Verabreichung bis hin zur nachfolgenden Dokumentation oder Vernichtung – all dies ist im BtM-Gesetz und der BtM-Verschreibungsverordnung festgelegt.

Unsere Fachexpertin Gesche Ratfeld, Apothekerin für Allgemeinpharmazie und Geriatrie, vermittelt Ihnen in diesem Kurs die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und beleuchtet die häufigsten betäubungsmittelpflichtigen Arzneistoffe aus dem Alltag. Zudem wird Ihnen die Handhabung spezieller Darreichungsformen, wie transdermale Pflaster, anschaulich erklärt.

Zum Herunterladen: Den Aufbau eines BTM-Rezeptes finden Sie unter Hilfreiche Links

Kurs-Tipps:

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Arzneimittel in der Pflege: Umgang, Applikation, Lagerung
  • Betäubungsmittel in der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • BtM-Gesetz & BtM-Verschreibungsverordnung
  • Gefahren unsachgemäßer Handhabung
  • BtM-Rezepte und Gültigkeiten
  • Aufbewahrung und Lagerung
  • Stellen der BtM-Medikamente
  • Handhabung und Dokumentation
  • BtM-Beispiele aus dem Alltag
  • Handhabung transdermaler Pflaster

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten beim Umgang mit Betäubungsmitteln in der Pflege?

Beim Umgang mit Betäubungsmitteln müssen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die BtM-Verschreibungsverordnung strikt beachtet werden. Dies umfasst unter anderem genaue Vorschriften zur Lagerung, Verabreichung, Dokumentation und Vernichtung.

Wie muss die Dokumentation bei BtM im Pflegealltag erfolgen?

Jede Gabe und jeder Bestand von Betäubungsmitteln muss lückenlos dokumentiert werden. Auch Verbleib, Rückgaben oder Vernichtung sind genau nachzuweisen, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Was ist bei der Aufbewahrung und Lagerung von BtM zu berücksichtigen?

Betäubungsmittel sind in speziellen, verschlossenen Behältnissen aufzubewahren, zu denen nur berechtigtes Personal Zugang hat. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig überprüft werden.

Welche Risiken bestehen bei unsachgemäßem Umgang mit BtM in Pflegeeinrichtungen?

Unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsmitteln kann zu rechtlichen Konsequenzen, Gefährdung der Patientensicherheit sowie Verlust der Berufszulassung führen. Zudem entsteht ein erhöhtes Risiko für Diebstahl und Arzneimittelmissbrauch.

Wie werden transdermale BtM-Pflaster im Pflegealltag korrekt angewendet und entsorgt?

Transdermale BtM-Pflaster müssen sachgerecht appliziert und sicher auf der Haut befestigt werden. Nach der Anwendung ist eine dokumentierte und sichere Entsorgung, zum Beispiel über spezielle Sammelbehälter, unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern.

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Referent

Gesche Ratfeld

Gesche Ratfeld

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Gesche Ratfeld ist Apothekerin (Approbation 2009, Universität Hamburg & Christian- Albrechts-Universität zu Kiel) und Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie & Geriatrie (2018). Seit 2008 vermittelt sie ihr hohes pharmazeutisches Fachwissen als Referentin in Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Apothekenkammern und bei pharmazeutischen Großhändlern.
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