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Abgrenzung der Leistungen von Eingliederungshilfe und Pflege

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7 Lernmodule (1:00 Std)

Abgrenzung der Leistungen von Eingliederungsshilfe und Pflege 09:37 Min
1. Schritt: Vorüberlegungen 01:44 Min
2. Schritt: Allgemeine Abgrenzung 08:21 Min
Spezifische Abgrenzung 10:34 Min
3. Schritt: Abgrenzung konkreter Leistungen 09:20 Min

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Zusammenfassung

Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege nach BTHG: Fachkräfte analysieren mit Fallbeispielen und ICF-Kriterien konkrete Unterschiede, dokumentieren Leistungen korrekt und lernen Abgrenzungskriterien für ambulante, stationäre Pflege und Eingliederungshilfe anwenden.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Betreuungskräfte (§ 43b) Fachkräfte in der Eingliederungshilfe

Kursbeschreibung

»Die Frage nach der Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflege ist eine der spannendsten, aber zugleich auch schwierigsten Fragestellungen, die das 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht hat.« so der Rechtsanwalt Axel Foerster. 

Gerade in einer Zeit, in der Menschen mit Behinderung zunehmend alt - und damit pflegebedürftig - werden, gewinnt diese Frage an Bedeutung. Denn das BTHG bringt ebenso die Tatsache mit sich, dass künftig zwei verschiedene Ämter für die Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe zuständig sind. 

Sowohl beim Zweck der Leistung als auch der Dokumentation und Abrechnung: Eine saubere Abgrenzung ist dringend notwendig. Also: Wie nun abgrenzen? 

Genau das erfahren Sie in dieser Schulung: Anhand von konkreten Fallbeispielen zeigt Ihnen unser Experte zum einen, welche Abgrenzungskriterien ungeeignet sind und warum, aber natürlich auch, welche Kriterien Ihnen wirklich bei der Unterscheidung zwischen Leistungen der EGH oder Pflege helfen, wie u. a. das Wechselwirkungsschema der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).

Das Wechselwirkungsschema mit den ICF-Komponenten zum selbst ausfüllen finden Sie im Anhang des Kurses - gleich herunterladen.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Kleiner Exkurs zum BTHG
  • Vorüberlegungen
  • Allgemeine und spezifische Abgrenzung
  • Abgrenzung konkreter Leistungen
    • Untaugliche Abgrenzungskriterien
    • Mögliche Abgrenzungskriterien

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bei der Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen?

Das BTHG bildet die rechtliche Grundlage zur Unterscheidung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. Es sorgt dafür, dass Zuständigkeiten und Leistungen genau abgegrenzt werden, da unterschiedliche Ämter jeweils verantwortlich sind.

Welche Abgrenzungskriterien sind für die Unterscheidung zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege laut Kursinhalt geeignet?

Zu den geeigneten Abgrenzungskriterien zählt insbesondere das Wechselwirkungsschema der ICF, das die individuelle Situation der betroffenen Person berücksichtigt. Der Kurs zeigt anhand von Fallbeispielen, wie mit diesem Schema eine trennscharfe Unterscheidung vorgenommen werden kann.

Warum sind manche Abgrenzungskriterien ungeeignet und welche werden im Kurs kritisch beleuchtet?

Im Kurs wird erläutert, dass einige Kriterien wie etwa die reine Betrachtung des Pflegeaufwands oder der Pflegestufe nicht ausreichen, da sie die soziale Teilhabe nicht berücksichtigen. Es werden Beispiele aufgezeigt, warum solche Ansätze in der Praxis zu Fehlzuordnungen führen können.

Wie kann das ICF-Wechselwirkungsschema im Alltag genutzt werden, um Leistungen korrekt abzugrenzen?

Das ICF-Wechselwirkungsschema hilft, die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten einer Person systematisch zu erfassen und so zu bewerten, ob eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Pflege zuzuordnen ist. Der Kurs stellt dazu ein ausfüllbares Schema bereit, das praxisnah angewendet werden kann.

Wie wirken sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Ämter auf die Dokumentation und Abrechnung aus?

Da für Eingliederungshilfe und Pflege verschiedene Ämter zuständig sind, ist eine präzise Dokumentation entscheidend für die richtige Zuordnung und Abrechnung der Leistungen. Der Kurs vermittelt praxisnahe Hinweise zur Dokumentation und erläutert typische Abrechnungsprobleme.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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