Online Fortbildung
FAQs für die stationäre und ambulante Pflege
1 Lernmodul (00:01:33)
Zusammenfassung
FAQs für die stationäre und ambulante Pflege bündeln praxisrelevante Antworten zu Hygiene, Pandemieplanung, Arbeitsrecht und Schutzausrüstung. Pflegekräfte finden fundierte Handlungsempfehlungen zum Infektionsschutz für Pflegebedürftige und Mitarbeitende.
Kursbeschreibung
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat in Kooperation mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bundesministerium für Gesundheit einen Frage- und Antwortkatalog zu häufig gestellten pflegerelevanten Fragen veröffentlicht. Erhalten Sie u.a. detaillierte Antworten rund um Fragen zum Pandemieplan, zum Schutz vor Ansteckung bei Mitarbeitern und Pflegebedürftigen, zum Arbeitsrecht bei Personalausfall und Freistellung wie auch ganz speziell zur Mehrfachverwendung von Schutzausrüstung.Der vollständige Katalog steht Ihnen zum Download im Anhang bereit. Zusätzlich finden Sie im Anhang Erläuterungen des GKV-Spitzenverbandes zum aktuellen Maßnahmenpaket.
Einige FAQs aus dem Katalog:
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Was mache ich, wenn bei einem Pflegebedürftigen der Verdacht besteht, dass er sich angesteckt haben könnte oder er sich tatsächlich bereits angesteckt hat?
- Welche besonderen Maßnahmen sind bei Demenzerkrankten zu ergreifen, die die Hygienemaßnahmen (Husten- und Nießetikette) nicht verstehen?
- Woher bekomme ich genügend Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel?
- Kann man sich auch über Berührung mit Stuhl oder Urin anstecken?
- Was muss ich beachten, wenn ein infektionsverdächtiger, infizierter oder erkrankter Pflegebedürftiger verstorben ist?
- Was muss ich bei der Entsorgung von Abfall / Schutzausrüstung beachten?
- Was muss ich bei Krankenhausentlassungen oder -einweisungen oder Arztbesuchen von Pflegebedürftigen beachten?
- Wer ist für Quarantäne- oder andere behördliche Anordnungen zum Schutz der Pflegebedürftigen zuständig?
- Wie ist die Lohnfortzahlung geregelt, wenn Beschäftigte wegen einer Erkrankung oder der Anordnung von Quarantäne zuhause bleiben?
Häufig gestellte Fragen
Welche Schutzmaßnahmen müssen in der stationären und ambulanten Pflege bei Verdacht auf eine Infektion bei Pflegebedürftigen ergriffen werden?
Im Verdachtsfall sollten Pflegekräfte sofort Schutzkleidung anlegen, den Kontakt zu anderen Personen minimieren und den zuständigen Hausarzt sowie das Gesundheitsamt informieren. Außerdem sind Isolationsmaßnahmen sowie eine genaue Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen erforderlich.
Wie soll mit Demenzerkrankten umgegangen werden, die Hygienemaßnahmen nicht verstehen oder umsetzen können?
Bei Demenzerkrankten ist besondere Geduld und Kreativität gefragt, um Hygieneregeln zu vermitteln. Es sollten kurze, klare Erklärungen gegeben, Routinen geschaffen und unterstützende Hilfen eingesetzt werden, um den Schutz aller Beteiligten sicherzustellen.
Was ist bei der mehrfachen Verwendung von Schutzausrüstung im Falle von Engpässen zu beachten?
Eine Mehrfachverwendung von Schutzausrüstung wie Masken ist nur dann vertretbar, wenn keine andere Möglichkeit besteht und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beachtet werden. Die Schutzausrüstung darf dabei nicht sichtbar verschmutzt oder beschädigt sein.
Was ist bei der Betreuung von infektionsverdächtigen oder infizierten Pflegebedürftigen nach deren Versterben zu beachten?
Nach dem Versterben eines infektionsverdächtigen oder infizierten Pflegebedürftigen sind besondere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen geeigneter Schutzausrüstung und die sachgerechte Desinfektion des Umfelds, unerlässlich. Außerdem müssen Vorschriften zur Entsorgung von persönlichen Gegenständen und Pflegematerialien beachtet werden.
Wie ist die Lohnfortzahlung für Beschäftigte geregelt, die aufgrund von Quarantäne ausfallen?
Beschäftigte, die wegen Quarantäne oder Erkrankung nicht arbeiten können, haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz oder dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitgeber erhalten hierbei unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung durch die zuständigen Behörden.
Referent
Marcel Oppermann
Marcel Oppermann ist exam. Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegemanager B.A.