Online Fortbildung
Datenschutz (DSGVO)
5 Lernmodule (30:56 Min)
Zusammenfassung
Datenschutz in ambulanter und stationärer Pflege: Pflegeteams erhalten praxisnahe Schulung zu DSGVO, Umgang mit personenbezogenen Daten, Rechte und Pflichten, Dokumentations- und Meldepflichten sowie datenschutzkonforme Kommunikation im Pflegealltag.
Kursbeschreibung
Eine der täglichen Herausforderungen in der Pflege ist die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten. Hierzu zählen die Gesundheitsdaten Ihrer Pflegebedürftigen, aber auch alle Daten zu Angehörigen, Mitarbeitern und Dienstleistern.
Doch was ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten konkret im Pflegealltag zu beachten?
Datenschutzbeauftragter und -auditor André Weinert beantwortet Ihnen alle datenschutzrelevanten Fragen. Erfahren Sie zum Beispiel, ob Whatsapp zur Kommunikation genutzt werden darf, ob Dienstfahrzeuge via GPS überwacht werden dürfen und ob E-Mails verschlüsselt werden müssen.
Unser Referent führt Sie in dieser praxisnahen Datenschutzschulung durch die wichtigsten Artikel der EU-DSGVO und geht im Anschluss auf den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in der Pflegepraxis ein.
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Grundlagen
- Wichtige Neuerungen
- Gegenstand und Ziele der DSGVO
- Personenbezogene Daten
- Exkurs: Abgrenzung zur Schweigepflicht
- Wichtige Artikel der EU Datenschutzgrundverordnung
- Pflichten des Verantwortlichen
- Rechte des Betroffenen
- Dokumentationspflichten
- Meldepflicht
- Sanktionen
- Datenschutz im Pflegealltag - Fallbeispiele
- Häufige Fragen zum Datenschutz
Häufig gestellte Fragen
Welche personenbezogenen Daten dürfen im Pflegealltag verarbeitet werden und was ist dabei zu beachten?
Im Pflegealltag dürfen nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen notwendig sind. Dabei müssen alle Vorgaben der DSGVO, wie Zweckbindung und Datensparsamkeit, beachtet und die Verarbeitung transparent dokumentiert werden.
Darf in Pflegeeinrichtungen WhatsApp zur Kommunikation mit Mitarbeitern oder Angehörigen genutzt werden?
Die Nutzung von WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation ist datenschutzrechtlich problematisch, da personenbezogene Daten auf Servern außerhalb der EU gespeichert werden können. Es wird empfohlen, datenschutzkonforme Kommunikationswege im Pflegebereich zu nutzen.
Wann müssen E-Mails in der Pflege verschlüsselt werden und wie schützt man darin Gesundheitsdaten?
E-Mails, die sensible personenbezogene oder Gesundheitsdaten enthalten, sollten grundsätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt versendet werden. Nur so ist gewährleistet, dass Unbefugte keinen Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten.
Welche Dokumentationspflichten bestehen nach der DSGVO für Pflegeeinrichtungen?
Pflegeeinrichtungen müssen sämtliche Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten dokumentieren und auf Anfrage nachweisen können. Dies betrifft unter anderem den Zugriff, die Übermittlung und Löschung von Daten.
Darf die Nutzung von Dienstfahrzeugen durch GPS überwacht werden und was ist dabei zu beachten?
Die GPS-Überwachung von Dienstfahrzeugen ist nur unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zulässig. Mitarbeitende müssen darüber informiert werden, und es darf nur ein berechtigtes Interesse sowie eine verhältnismäßige Nutzung vorliegen.
Referent