Online Fortbildung
Erfassung des mutmaßlichen Willens
4 Lernmodule (33:51 Min)
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Erfassung des mutmaßlichen Willens in Pflege, Eingliederungshilfe und Klinik: Der Kurs vermittelt praxisnah das SEHER-Modell, aktuelle Aspekte des Betreuungsrechts 2023 und Strategien zur Entscheidungsfindung bei Menschen ohne eigene Willensäußerung.
Kennen Sie diese Situation auch: Sie pflegen einen Menschen ohne Bewusstsein, mit Demenz oder mit schwerster intellektueller Beeinträchtigung, und fragen sich:
Wie würde sich diese Person entscheiden? Was würde sie wollen, wenn wir sie dazu befragen könnten? Und wie ist in dieser Situation zu entscheiden, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist bzw. der Wille nicht erfasst werden kann?
Auch rechtliche Betreuer sind mit dieser Frage herausgefordert, denn mit dem Betreuungsrecht von 2023 haben sie die Aufgabe, den Willen ihres Klienten oder der Angehörigen zu erfassen. Ebenso sind Ehepartner ihm Rahmen der Ehegattennotvertretung nach § 1358 BGB aufgefordert, die Wertvorstellung ihres Partners zu vertreten.
In diesem Kurs geht die Ethikberaterin Barbara Hartmann einigen dieser Fragen mit Ihnen auf den Grund und gibt Ihnen einen Einblick in den derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Sie lernen den ersten Schritt aus dem SEHER-Modell (Strukturiert zur Ethischen HandlungsEntscheidung und Reflexion) kennen. Nach dieser Vorgehensweise ist bereits ein »SEHEN« beziehungsweise eine Erkenntnis zum mutmaßlichen Willen möglich mit anschließend nachvollziehbarer Dokumentation.
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