Online Fortbildung
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
6 Lernmodule (30:16 Min)
Zusammenfassung
KDG-Datenschutz für Pflege und Einrichtungen: Praxisnahe Schulung zu Verarbeitung, Schutz und Meldepflichten sensibler personenbezogener Daten in katholisch geführten Organisationen. Erfahren Sie rechtssicheren Umgang mit Sonderkategorien, Dokumentationspflichten und Sanktionen.
Kursbeschreibung
Vom Beichtgeheimnis zum Schutz persönlicher Daten – Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) regelt in katholisch geführten Organisationen wie u.a. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten oder Schulen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten.
Welche Daten zur besonderen Kategorie personenbezogener Daten zählen, was bei einer Datenpanne zu tun ist, welche Pflichten Sie als Verantwortlicher und Rechte die Betroffenen haben, erfahren Sie in diesem Kurs von Datenschutzbeauftragten und -auditor André Weinert.
Anhand praxisnaher Beispiele zeigt Ihnen unser Experte, worauf Sie bei der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten im Pflegealltag achten müssen und welche möglichen Sanktionen und Bußgelder bei Nichtbeachtung drohen. Sie erhalten zudem einen Überblick zu Informations-, Melde- und Dokumentationspflichten und zu Rechten der Auskunft, Berichtigung, Löschung und Mitnahme von Daten.
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Rechtsgrundlagen und Grundsätze des KDG
- Betroffene Personenkreise
- Daten der besonderen Kategorie personenbezogener Daten
- Pflichten des Verantwortlichen
- Rechte der Betroffenen
- Dokumentationspflichten
- Meldepflichten bei Datenpannen
- Bußgelder und Sanktionen
Häufig gestellte Fragen
Für welche personenbezogenen Daten gilt das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) besonders?
Das KDG legt besonderen Schutz auf personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen sowie Angaben zur Herkunft. Diese besonderen Kategorien müssen im Pflegealltag und in anderen kirchlichen Einrichtungen besonders sorgfältig behandelt werden.
Wie soll im Falle einer Datenpanne nach KDG in einer Pflegeeinrichtung gehandelt werden?
Bei einer Datenpanne müssen gemäß KDG sofort Informations- und Meldepflichten eingehalten werden. Verantwortliche müssen die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls die betroffenen Personen zeitnah informieren und den Vorfall dokumentieren.
Welche Pflichten haben Verantwortliche in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach dem KDG?
Verantwortliche müssen sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf sensible Daten haben, die Verarbeitung lückenlos dokumentiert wird und Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft werden. Zusätzlich gelten umfassende Informationspflichten gegenüber den Betroffenen.
Welche Rechte haben Betroffene bei der Datenverarbeitung nach KDG in Kindertagesstätten oder Krankenhäusern?
Betroffene haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, auf Berichtigung fehlerhafter Daten sowie auf Löschung, Einschränkung und Mitnahme ihrer Daten. Einrichtungen müssen diese Rechte aktiv gewährleisten und Anfragen zeitnah bearbeiten.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das KDG in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen?
Bei Verstößen gegen das KDG können empfindliche Bußgelder und Sanktionen verhängt werden, die sich nach Schwere und Art des Verstoßes richten. Neben finanziellen Strafen sind auch Auflagen und Einschränkungen der Verarbeitung möglich.
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