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Aufsichtspflichten in der Behindertenbetreuung und Pflege

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6 Lernmodule (58:10 Min)

Aufsichtspflichten in der Behindertenbetreuung und Pflege 09:46 Min
1. Grundregel 06:31 Min
3. Grundregel 09:32 Min
Umfang der Haftung und die 5. Grundregel 06:10 Min
6. Grundregel 07:44 Min

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Zusammenfassung

Aufsichtspflichten in Behindertenbetreuung und Pflege: Pflegekräfte und Betreuungspersonal lernen Haftungsumfang, Grenzen der Aufsichtspflicht und praktische Grundregeln kennen. Anhand anschaulicher Beispiele werden Sicherheit und Selbstbestimmung in Kita, Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen abgewogen.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Betreuungskräfte (§ 43b) Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Erzieher/innen

Kursbeschreibung

Maximale Sicherheit oder maximale Freiheit? - Ein Dilemma, das Ihnen sicher auch bekannt vorkommt, insbesondere bei der Aufsichtspflicht. 

»Man ist auf einem Ausflug an einem See und ein Mitarbeiter bewacht extra den Strand - da kriegen sich zwei Teilnehmer in die Köpfe und hinterrücks läuft ein Nichtschwimmer in den See. Dieser Fall ist so vor Gericht gelangt«, berichtet Rechtsanwalt Axel Foerster aus seiner Erfahrung.  

Was gibt es im Vorfeld zu bedenken, um jederzeit professionell handeln zu können? Unser Rechtsexperte vermittelt Ihnen in diesem Schulungsvideo fundierte Kenntnisse, wann Sie aus Aufsichtspflicht haften und wann eben auch nicht. Anschaulich erläutert er sechs Grundregeln mit praktischen Beispielen, um mehr Sicherheit in der täglichen Arbeit zu gewinnen. 

Denn so der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes von Menschen mit Behinderung, Kindern oder pflegebedürftigen Menschen ist nicht der absolute Schutz das Ziel, sondern der sicherstmögliche Umgang mit der Gefahr. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Dilemma maximale Sicherheit vs. maximale Freiheit
    • 6 Grundregeln
    • Wert der Freiheit beschreiben 
    • Unterscheidung Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit
    • Rückverlagerung bei Unselbstständigkeit
    • Maßstab des Entscheidungsspielraumes 
    • Umfang der Haftung 
    • Grenzen der Aufsichtspflicht selbst definieren und dokumentieren 
  • Beispiele

Häufig gestellte Fragen

Was sind die sechs Grundregeln der Aufsichtspflicht, die im Kurs vermittelt werden?

Im Kurs werden sechs zentrale Grundregeln vorgestellt, die dabei helfen, die Aufsichtspflicht in der Praxis rechtskonform und professionell auszuüben. Diese Regeln berücksichtigen verschiedene Situationen und zeigen anhand von Beispielen, wie Sie Grenzfälle sicher einschätzen.

Wie kann ich als Fachkraft zwischen maximaler Sicherheit und größtmöglicher Freiheit für betreute Personen abwägen?

Sie lernen, wie der rechtliche Rahmen die Balance zwischen dem Schutzbedarf und dem Recht auf Selbstbestimmung vorgibt. Der Kurs zeigt, wie diese oft widersprüchlichen Anforderungen im Berufsalltag praktisch abgewogen und dokumentiert werden können.

Welche Kriterien spielen für den Umfang meiner Aufsichtspflicht in Kita, Eingliederungshilfe oder Pflege eine Rolle?

Der Kurs erläutert, wie das Maß der Aufsichtspflicht von Faktoren wie Alter, Selbstständigkeit und Situation der betreuten Person abhängt. Es wird vermittelt, wie unterschiedliche Settings spezifische Anforderungen an die Aufsicht mit sich bringen.

Wie dokumentiere ich die Grenzen meiner Aufsichtspflicht rechtssicher?

Sie erfahren, wie eine rechtssichere Dokumentation der selbst definierten Aufsichtspflichtgrenzen erstellt wird. Dies trägt dazu bei, Ihre persönliche Haftung im Streitfall zu minimieren und professionelle Standards zu sichern.

Wann hafte ich persönlich bei Verletzung der Aufsichtspflicht und wann nicht?

Im Kurs wird konkret erläutert, unter welchen Bedingungen eine persönliche Haftung entsteht und wann Sie nicht haftbar gemacht werden können. Anhand von Praxisfällen werden typische Problemstellungen im Umgang mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen verdeutlicht.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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