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Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)

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3 Lernmodule (21:42 Min)

Datenschutz der Evangelischen Kirche (DSG-EKD) 05:36 Min
Personenbezogene Daten 03:35 Min
Pflichten und Rechte 05:31 Min

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Zusammenfassung

Datenschutz nach DSG-EKD für evangelische Einrichtungen: Pflege, Kita, Klinik und Verwaltung lernen rechtssicheren Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Der Kurs erklärt Begriffe, Rechte, Pflichten und Umsetzung kirchlicher Datenschutzbestimmungen im Arbeitsalltag.

Geeignet für: Pflegedienstleitung (PDL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Verwaltungskräfte Kita-Leitung Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)

Kursbeschreibung

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind berechtigt, eigene Regelungen zum Datenschutz zu schaffen. Und das hat die evangelische Kirche für sich aufgegriffen und eigene Regelungen ausgearbeitet.

Was man im ersten Moment vielleicht gar nicht denkt: Das kirchliche Datenschutzrecht gilt auch für die von den Religionsgemeinschaften betriebenen Organisationen, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten oder Schulen.

Eine der täglichen Herausforderungen, vor allem im Umgang mit Gesundheitsdaten, ist die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten. Hierzu zählen die Gesundheitsdaten Ihrer Pflegebedürftigen, aber auch alle Daten zu Angehörigen, Mitarbeitern und Dienstleistern. 

Datenschutzbeauftragter und -auditor André Weinert beantwortet Ihnen alle datenschutzrelevanten Fragen, wie zum Beispiel: Was sind »Betroffene Personen«? Was ist ein »Verantwortlicher«? Was ist eine »Verarbeitung«? Was bedeutet »Zweck der Verarbeitung«?

Unser Referent führt Sie in dieser praxisnahen Datenschutzschulung durch die wichtigsten Artikel der evangelisch-kirchlichen Datenschutzbestimmungen. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Grundlagen 
  • Geltungsbereich
  • Gegenstand und Ziele der DSGVO 
  • Begriffsbestimmungen
    • Was sind Betroffene Personen?
    • Was ist ein Verantwortlicher?
    • Was bedeutet Zweck der Verarbeitung?
  • Rechte der Betroffenen Person
  • Datenschutz in der täglichen Arbeit
  • Melde- und Dokumentationspflichten

Häufig gestellte Fragen

Welche Besonderheiten gelten beim Datenschutz nach dem DSG-EKD in evangelischen Pflegeeinrichtungen?

Das DSG-EKD legt spezifische Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest, die in evangelischen Pflegeeinrichtungen beachtet werden müssen. Dazu zählen besondere Regeln für Gesundheitsdaten, klare Verantwortlichkeiten sowie umfassende Informations- und Dokumentationspflichten.

Wie werden die Rechte von Betroffenen im Rahmen des DSG-EKD konkret umgesetzt?

Betroffene haben das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Einrichtungen müssen sicherstellen, dass diese Rechte umgesetzt werden und geeignete Prozesse dafür etabliert sind, etwa für Auskunftsersuchen oder Korrekturanträge.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Verantwortlicher im Sinne des DSG-EKD in der Praxis?

Der Verantwortliche trägt die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Arbeitsalltag, etwa bei der Datenverarbeitung, Meldung von Datenschutzvorfällen und der korrekten Dokumentation sämtlicher Vorgänge. Er sorgt auch für die Schulung der Mitarbeitenden.

Wann und wie dürfen Gesundheitsdaten von Pflegebedürftigen nach dem DSG-EKD verarbeitet werden?

Gesundheitsdaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Zudem müssen Zugriffe dokumentiert und der Zweck der Verarbeitung klar festgelegt sein.

Welche Melde- und Dokumentationspflichten ergeben sich für Einrichtungen nach dem DSG-EKD?

Einrichtungen müssen Datenschutzvorfälle dokumentieren und in bestimmten Fällen auch an die Aufsichtsbehörde melden. Zudem sind die Abläufe der Datenverarbeitung schriftlich festzuhalten, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

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Referent

André Weinert

André Weinert

4,5/5 (68.335 Bewertungen) · 5 Kurse Referentenbewertung
André Weinert ist Betriebswirt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung ist er heute als betriebswirtschaftlicher Berater und Berater für Digitalisierung tätig.
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