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Palliativversorgung: Rechte, Pflichten und Gesetzeslage
5 Lernmodule (30:40 Min)
Zusammenfassung
Palliativversorgung: Pflegekräfte navigieren rechtliche Rahmenbedingungen in Klinik, ambulanter und stationärer Versorgung. Der Kurs vermittelt juristisches Wissen zu G-BA-Richtlinien, Dokumentationspflichten und pflegefachlicher Verantwortung in der Begleitung am Lebensende.
Kursbeschreibung
In der Palliativversorgung zählt jede Entscheidung – fachlich, menschlich und juristisch. In diesem Kurs erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie als Pflegekraft kennen müssen, um Menschen am Lebensende sicher und verantwortungsvoll zu begleiten.
Rechtsanwalt und Medizinrechtsexperte Michael Wüstefeld führt Sie praxisnah durch gesetzliche Grundlagen, G-BA-Richtlinien, Anforderungen an die Medikation und Ihre Garantenstellung als Pflegefachkraft. Ob allgemeine oder spezialisierte Palliativversorgung, Delegation ärztlicher Aufgaben oder Dokumentationspflichten – Sie erhalten das nötige Wissen, um auch im rechtlichen Spannungsfeld sicher und professionell zu agieren.
Für Sie im Kursanhang:
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Glossar mit wichtigen Fachbegriffen und Definitionen
- Checkliste: Dokumentationspflichten nach BtMVV
- Gesetzliche Grundlagen und G-BA-Richtlinien
- SAPV-Richtlinie & Leistungsanspruch in der GKV
- Strukturen der Palliativversorgung
- PBV, AAPV, SAPV im Überblick
- Pflegefachliche Verantwortung und Haftung
- Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen
- Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V
- Medikation in der Palliativversorgung
- Lagerung, Dokumentation & Besonderheiten bei BtM
- Dokumentationspflichten und Qualitätssicherung
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen Pflegekräfte in der Palliativversorgung beachten?
Pflegekräfte in der Palliativversorgung müssen neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter anderem die Vorschriften des SGB V sowie spezifische G-BA- und SAPV-Richtlinien kennen. Diese Grundlagen regeln unter anderem Zulässigkeit, Zuständigkeiten und Leistungsansprüche sowie den Umgang mit besonderen Medikationserfordernissen.
Was bedeutet die Garantenstellung in der Palliativpflege und welche Haftungsrisiken bestehen?
Die Garantenstellung verpflichtet Pflegefachkräfte, im Rahmen ihrer Verantwortung aktiv Schaden von den ihnen anvertrauten Menschen abzuwenden. Bei Unterlassungen oder fehlerhafter Versorgung können pflegefachliche Haftungsrisiken entstehen, etwa wenn Pflichten aus gesetzlichen Vorgaben oder interner Dokumentation nicht eingehalten werden.
Wie unterscheiden sich PBV, AAPV und SAPV in Bezug auf Leistung und rechtskonformen Ablauf?
PBV, AAPV und SAPV bieten unterschiedliche Versorgungsniveaus, von der allgemeinen Betreuung bis hin zur spezialisierten, hochkomplexen Versorgung. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere bei SAPV, sind deutlich umfangreicher; insbesondere hinsichtlich Qualifikation, Dokumentation und Anspruchsberechtigung gibt es klare Vorgaben.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Delegation ärztlicher Aufgaben in der Palliativversorgung?
Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte ist im Rahmen der Palliativversorgung besonders geregelt und darf nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfolgen. Vor allem bei der Medikation und Anwendung von Betäubungsmitteln ist eine sorgfältige Dokumentation sowie die Einhaltung der Delegationsgrenzen zwingend erforderlich.
Was müssen Pflegekräfte über Dokumentationspflichten nach BtMVV wissen?
Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind bei der Verabreichung und Lagerung von Betäubungsmitteln in der Palliativpflege umfassende Dokumentationspflichten einzuhalten. Fehlerhafte oder lückenhafte Dokumentation kann rechtliche Konsequenzen haben und die Qualitätssicherung gefährden.
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