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Update HKP-Richtlinien Schwerpunkt Wundversorgung: Neue Anforderungen und Best Practices
7 Lernmodule (1:01 Std)
Zusammenfassung
Update HKP-Richtlinien zur Wundversorgung in der ambulanten Pflege: Neue Anforderungen, Positionswechsel bei Dekubitus und Fachkraftqualifikation praxisnah anwenden. Lernen Sie, Dokumentationspflichten und Übergangsregelungen 2024 effektiv umzusetzen.
Kursbeschreibung
Frischen Sie in diesem HKP-Update Ihr Wissen zu den Anforderungen der häuslichen Krankenpflege (HKP)-Richtlinien auf. Erfahren Sie alles Wichtige über die aktuell gültige Fassung (in Kraft seit 01.01.2022) sowie deren praktische Anwendung in der Grund- und Behandlungspflege nach SGB XI und SGB V. Schauen Sie gemeinsam mit unserem Experten Gerhard Schröder: Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung?
Der renommierte Wundexperte legt sein besonderes Augenmerk auf die Anforderungen im Bereich Wunde: der Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung (Position 12) und die Wundversorgung chronischer und schwer heilender Wunden (Position 31a).
Profitieren Sie von praxisnahen Empfehlungen zur Qualifikation Ihrer Fachkräfte und den Dokumentationspflichten und erhalten Sie wertvolle Informationen zu den Vorgaben für spezialisierte Leistungserbringer sowie jetzt besonders wichtig und aktuell: der Ablauf der Übergangsregelungen im Oktober 2024.
Das lernen Sie in diesem Kurs
- Neue HKP-Richtlinien und Rahmenempfehlungen
- Update: Was ist neu?
- Verordnung und Grundlagen
- Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
- Akute und chronische, schwer heilende Wunden
- Spezialisierte Leistungserbringer
- Rahmenempfehlungen zur Qualifizierung
- Dokumentation
- Übergangsregelungen/-frist
Häufig gestellte Fragen
Welche wesentlichen Änderungen enthalten die HKP-Richtlinien seit dem 01.01.2022 im Bereich der Wundversorgung?
Die seit dem 01.01.2022 gültigen HKP-Richtlinien beinhalten konkretisierte Anforderungen an die Versorgung von akuten und chronischen Wunden, insbesondere die Notwendigkeit spezieller Qualifikationen für Wundversorger sowie eine verbesserte Dokumentation der erbrachten Leistungen. Außerdem wurden die Vorgaben für spezialisierte Leistungserbringer und der Ablauf der Positionswechsel zur Dekubitusprophylaxe präzisiert.
Wie wirkt sich das HKP-Update auf die tägliche Praxis in der ambulanten Pflege aus?
Das Update bringt für die ambulante Pflege klare Vorgaben bei der Wundbehandlung und der Durchführung von Positionswechseln, etwa bei Dekubitus. Pflegedienste müssen verstärkt auf die Einhaltung der neuen Dokumentationspflichten und den Nachweis qualifizierter Fachkräfte achten.
Welche Qualifikationen benötigen Pflegekräfte zukünftig für die spezialisierte Wundversorgung nach den neuen HKP-Richtlinien?
Pflegekräfte, die spezialisierte Wundversorgung leisten, müssen spezifische Fort- und Weiterbildungen nach den aktuellen Rahmenempfehlungen nachweisen können. Nur entsprechend qualifizierte Leistungserbringer dürfen komplexe Leistungen, wie Position 12 und 31a, abrechnen und durchführen.
Wie gestaltet sich die Dokumentationspflicht nach den aktualisierten HKP-Richtlinien für die Wundversorgung?
Die neuen HKP-Richtlinien fordern eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Maßnahmen bei der Wundversorgung, einschließlich angewandter Positionierungsmaßnahmen und getroffener Versorgungsentscheidungen. Dies ist wichtig für die Abrechnung und Nachweispflicht gegenüber Kostenträgern.
Was ist bei Ablauf der Übergangsregelung im Oktober 2024 zu beachten?
Ab Oktober 2024 endet die Übergangsfrist, in der noch altqualifizierte Fachkräfte bestimmte Leistungen erbringen durften. Ab dann gelten nur noch die neuen Qualifikationsanforderungen, und alle Pflegedienste müssen sicherstellen, dass ihre Wundexperten entsprechend geschult sind, um Leistungen weiterhin erbringen und abrechnen zu können.
Referent
Gerhard Schröder
Im Jahr 2004 hat er das erste ICW-Curriculum ins Leben gerufen und mitentwickelt. Seit vielen Jahren führt er Qualifizierungen zum »Pflegeexperten Dekubitus« und zum »Pflegeexperten chronische Wunden« durch. Seine Konzepte sind so erfolgreich, dass sie auch mit Anerkennung durch das österreichische Krankenpflegegesetz in Wien zugelassen sind.