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Behindertentestament

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8 Lernmodule (49:53 Min)

Behindertentestamente 07:20 Min
Fälle und Lösungen - Teil 1 04:20 Min
Fälle und Lösungen - Teil 2 06:05 Min
Fälle und Lösungen - Teil 3 03:22 Min
Voraussetzungen - Teil 1 08:04 Min

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Zusammenfassung

Behindertentestament in der Eingliederungshilfe: Eltern erfahren rechtssichere Wege, wie Kinder mit Behinderung effektiv am Erbe teilhaben, ohne Sozialleistungsansprüche zu gefährden. Vorgestellt werden Erbverzicht, Erbausschlagung und wirksame Testamentgestaltung.

Geeignet für: Einrichtungsleitung / Heimleitung Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Verwaltungskräfte Werkstattleitung

Kursbeschreibung

»Mein Kind mit Behinderung soll genauso erben, wie mein Kind ohne Behinderung, aber dann beerbe ich ja das Sozialamt.« Aussagen wie diese hat der Experte Axel Foerster in seiner Praxis als Rechtsanwalt schon oft gehört. Und tatsächlich denken viele Eltern so und schließen ihre Kinder mit Behinderung von der Erbfolge aus.

Dabei hat die Rechtsprechung mit dem Behindertentestament als eine besondere Form des Erbrechtes eine legale und elegante Möglichkeit entwickelt, dem behinderten Kind sein Vermögen zukommen zu lassen.

Wie das geht, schlüsselt Ihnen der Rechtsanwalt für Pflege- und Behindertenrecht in diesem Schulungsvideo nachvollziehbar auf. Schritt für Schritt erläutert er die dafür notwendigen Voraussetzungen, damit das Kind mit Behinderung sein Erbe erhält und mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesgerichtshof (BGH) mittelbar darüber verfügen kann.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Problemstellung beim Erbe an ein Kind mit Behinderung
  • Mögliche Lösungsoptionen?
    • Erbverzicht
    • Enterbung  
    • Erbausschlagung 
    • Vermächtnis 
    • Erbvertrag mit dem Kind ohne Behinderung
    • Schenkung
  • Voraussetzungen zum wirksamen Behindertentestament
    • Erbquote
    • Vorerbe/Nacherbe
    • Verfügungsbeschränkung
    • Dauerverwaltungsvollstreckung
    • Testamentsvollstrecker

Häufig gestellte Fragen

Welche grundlegenden Voraussetzungen müssen für ein wirksames Behindertentestament erfüllt sein?

Für ein wirksames Behindertentestament müssen bestimmte erbrechtliche Vorgaben beachtet werden, wie die genaue Bestimmung der Erbquote, Verfügungsbeschränkungen und idealerweise die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Nur so kann sichergestellt werden, dass das behinderte Kind vom Erbe profitiert und das Vermögen geschützt wird.

Wie schützt ein Behindertentestament das Vermögen eines behinderten Kindes vor dem Zugriff des Sozialamtes?

Das Behindertentestament nutzt Regelungen wie die Dauertestamentsvollstreckung und Verfügungsbeschränkungen, damit das Sozialamt nicht auf das Erbe zugreifen kann. Das Vermögen bleibt dem Kind erhalten und dient ausschließlich seinem Wohl.

Welche Alternativen zum Behindertentestament werden im Kurs behandelt?

Im Kurs werden verschiedene Alternativen wie Erbverzicht, Enterbung, Erbausschlagung, Vermächtnis, Erbvertrag oder Schenkung erläutert. Es wird erklärt, welche Vor- und Nachteile diese Lösungen für beeinträchtigte Kinder und ihre Familien haben.

Welche Rolle spielt ein Testamentsvollstrecker im Zusammenhang mit dem Behindertentestament?

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe nach Vorgaben des Testaments und sorgt dafür, dass das Vermögen im Sinne des behinderten Kindes verwendet wird. Dadurch wird ein Missbrauch des Erbes verhindert und der Schutz vor dem Sozialamt erhöht.

Gibt es bestimmte Empfehlungen oder Einschränkungen bei der Verteilung des Erbes, die laut Bundesgerichtshof beachtet werden müssen?

Ja, der Bundesgerichtshof empfiehlt bestimmte Gestaltungen wie die Einsetzung als Vorerbe mit anschließender Nacherbschaft und entsprechende Verfügungsbeschränkungen. So wird sichergestellt, dass das behinderte Kind zwar am Erbe teilhat, aber das Vermögen dennoch geschützt bleibt.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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