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Einführung in das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

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6 Lernmodule (33:13 Min)

Einführung in das Bundesteilhabegesetz 03:29 Min
Ziele und Fahrplan 06:16 Min
Wer ist ein Mensch mit Behinderung? 06:25 Min
Gegenwärtiger Stand 03:17 Min
Zukunft & Ziele der Regierung 07:16 Min

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Zusammenfassung

Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Eingliederungshilfe verstehen: Fachkräfte in Tagespflege und Verwaltung erhalten einen Überblick zu Neuerungen im Teilhaberecht, Leistungstatbeständen, Berechtigtenkreis und dem aktuellen Behinderungsbegriff gemäß SGB IX. Praxisnah erläutert mit Ausblick.

Geeignet für: Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Verwaltungskräfte Werkstattleitung Heilerziehungspfleger/innen

Kursbeschreibung

Der Mensch mit Behinderung soll selber über sein Leben bestimmen und seinen persönlichen Wünschen entsprechend entscheiden, wie er sein Leben plant und gestaltet - So der Kern des neuen Teilhaberechts.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt einschneidende Änderungen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und deren Finanzierung

Aber was genau hat sich im Vergleich zum früheren Fürsorgesystem verändert? Welche Leistungen gibt es? Wer ist leistungsberechtigt? Und ab wann spricht man überhaupt von einer Behinderung? 

Der Rechtsanwalt für Pflege- und Behinderungsrecht Axel Foerster vermittelt Ihnen in diesem Schulungsvideo die Grundgedanken, die den Gesetzgeber zur Neufassung des Behindertenrechts veranlassten. Hat man diese Gedanken verstanden, fällt einem auch das Verständnis des neuen Teilhaberechts – so die Wortwahl des Gesetzgebers - deutlich leichter.

Ein Tipp unseres Referenten - Klicken Sie sich gleich mal rein:
https://www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/
https://www.teilhabeberatung.de/
https://dejure.org/

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Geschichte des Bundesteilhabegesetzes 
    • Vergangenheit und Gegenwart des BTHG 
  • SGB IX und Leistungen 
  • Der  Behinderungsbegriff: Welcher Mensch ist ein Mensch mit Behinderung? 
  • UN Behindertenrechtskonvention 
  • ICF: International Classification of Functioning, Disability and Health 
  • Ein Ausblick 
    • Offene Fragen
    • Zukünftige Weiterentwicklung des BTHG

Häufig gestellte Fragen

Welche grundlegenden Änderungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Vergleich zum früheren Fürsorgesystem?

Das BTHG legt den Fokus auf Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung statt auf reine Fürsorge. Es wurden neue Leistungsansprüche geschaffen und die Finanzierung sowie Zuständigkeiten im Bereich der Eingliederungshilfe verändert.

Wer hat nach dem Bundesteilhabegesetz Anspruch auf Leistungen und wie wird Behinderung definiert?

Leistungsberechtigt sind Menschen, die nach den Kriterien des SGB IX als behindert gelten oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Definition orientiert sich an der ICF, welche die Beeinträchtigung von Aktivitäten und Teilhabe bewertet.

Welche Leistungen umfasst das BTHG konkret für Menschen mit Behinderung?

Das BTHG regelt vielfältige Leistungen, etwa zur sozialen Teilhabe, zur Unterstützung im Alltag, zur beruflichen Rehabilitation und zur Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung. Je nach individuellen Bedarfen werden diese Leistungen passgenau gewährt.

Wie unterstützt das BTHG die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

Das BTHG setzt viele Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention um, indem es die Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärker betont und Barrieren im gesellschaftlichen Leben abbaut. Es fördert dadurch Gleichstellung und Teilhabe.

Welche Bedeutung hat die International Classification of Functioning (ICF) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes?

Die ICF dient als fachliche Grundlage zur Ermittlung der Bedarfe im BTHG. Sie hilft, die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Aktivitäten und Teilhabe systematisch zu erfassen und entscheidet damit maßgeblich über Art und Umfang der Leistungen.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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