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Betreuungsrecht 2023 - Was ist neu?

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4 Lernmodule (39:00 Min)

Das neue Betreuungsrecht 2023 05:58 Min
Notvertretungsrecht: Ausschlussgründe und Verfahren 09:14 Min
Handeln des Betreuers 08:08 Min
Weitere Neuerungen 06:40 Min

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Zusammenfassung

Neues Betreuungsrecht 2023 in Pflege und Eingliederungshilfe: Kurs vermittelt gesetzliche Änderungen wie Notvertretungsrecht der Ehegatten, Stärkung der Selbstbestimmung, Umgangsrecht und Erbverbot für Berufsbetreuer – praxisnah erklärt für Pflegekräfte und Betreuende.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Betreuungskräfte (§ 43b) Einrichtungsleitung / Heimleitung Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Verwaltungskräfte

Kursbeschreibung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Betreuungsrecht. Konkrete Änderungen bringt es vor allem für die gesetzlichen Betreuer, aber auch zwei ganz wesentliche Konsequenzen für Sie als Mitarbeiter in der Pflege und Behindertenbetreuung

Welche Auswirkungen das neue Betreuungsrecht für die Pflege hat, insbesondere das Notvertretungsrecht der Ehegatten sowie die Abkehr vom Wohl des Betreuten hin zur Orientierung an seinen Wünschen, das erfahren Sie in diesem Kurs. 

Mit Blick auf diese zwei Schwerpunkte erklärt Ihnen unser Experte, der Rechtsanwalt Axel Foerster, was genau es mit dem Ehegattenvertretungsrecht und der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten auf sich hat und wie sich diese Veränderungen auf Ihre berufliche Praxis auswirken. 

Darüber hinaus geht Herr Foerster auch auf weitere Neuerungen, wie u. a. den neuen Aufgabenbereich »Umgang« und das Erbverbot für Berufsbetreuer ein und verdeutlicht deren Inhalte anhand praktischer Beispiele

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Das neue Betreuungsrecht 2023 
    • Welche Auswirkungen hat das neue Betreuungsrecht auf die Pflege? 
  • Notvertretungsrecht der Ehegatten
  • Wünsche statt Wohl
    • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten 
  • Weitere Neuerungen
    • Umgangsrecht
    • Vorsorglicher Verhinderungsbetreuer
    • Ausschluss von bestimmten Personengruppen als gesetzliche Betreuer
    • Auskunftsrecht für Angehörige
    • Erbverbot für Berufsbetreuer

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet das neue Notvertretungsrecht der Ehegatten im Betreuungsrecht 2023 für die tägliche Pflegearbeit?

Das neue Notvertretungsrecht erlaubt es Ehegatten, sich in medizinischen Notfällen gegenseitig zu vertreten, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Für Pflegekräfte bedeutet das, dass Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam Entscheidungen treffen dürfen, zum Beispiel bei medizinischen Maßnahmen.

Wie verändert sich mit dem Betreuungsrecht 2023 die Ausrichtung von 'Wohl des Betreuten' zu 'Wünsche des Betreuten'?

Im Rahmen der Reform steht jetzt der Wille des betreuten Menschen stärker im Mittelpunkt. Entscheidungen sollen sich vorrangig an den persönlichen Wünschen und Vorstellungen der Betreuten orientieren, was das Selbstbestimmungsrecht deutlich stärkt.

Was ist bei der praktischen Umsetzung des neuen Umgangsrechts im Pflegealltag zu beachten?

Das neue Umgangsrecht regelt, dass Betreute mehr Möglichkeiten zur Kontaktpflege mit ihren Angehörigen oder Vertrauenspersonen erhalten. Pflegende müssen künftig die Wünsche der Betreuten zum Umgang respektieren und fördern, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.

Welche Konsequenzen hat das Erbverbot für Berufsbetreuer für die Zusammenarbeit mit professionellen Betreuern in der Pflege?

Das Erbverbot stellt klar, dass Berufsbetreuer nicht mehr erbberechtigt sind, wenn sie gleichzeitig die gesetzlichen Vertreter der Betreuten sind. Pflegende profitieren dadurch von einer klareren Rollentrennung und können potenzielle Interessenkonflikte besser erkennen und vermeiden.

Wie wirkt sich das neue Betreuungsrecht auf Auskunftsansprüche von Angehörigen gegenüber Pflegediensten aus?

Das neue Betreuungsrecht sieht ein ausdrückliches Auskunftsrecht für bestimmte Angehörige vor. Pflegedienste müssen daher Angehörigen, die dazu berechtigt sind, gezielt Informationen über den Betreuten geben, solange diese den Vorstellungen und dem Willen des Betreuten nicht widersprechen.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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