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Biologische Arbeitsstoffe - Unterweisung nach der Biostoffverordnung (TRBA 250)

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5 Lernmodule (28:32 Min)

Grundlagen Biostoffe 06:24 Min
Allgemeine Schutzmaßnahmen 05:11 Min
Schutzmaßnahmen: Nadelstichverletzung 04:32 Min
Gefährliche Praktiken und Maßnahmen 05:04 Min
Betriebsanweisung und arbeitsmedizinische Versorgung 04:21 Min

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Zusammenfassung

Biostoffunterweisung nach TRBA 250 für Pflege und Verwaltung: Mitarbeitende lernen Infektionsgefahren, Übertragungswege und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Viren, Bakterien und Pilzen kennen. Der Kurs vermittelt Infektionsprophylaxe, Sofortmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Hauswirtschaftskräfte Intensivpflegefachkräfte Erzieher/innen Ärztliches Personal

Kursbeschreibung

Biostoffe, wie Viren, Bakterien und Pilze, sind in unserem täglichen Leben allgegenwärtig, auch wenn wir sie mit bloßem Auge nicht sehen können. Während einige für uns lebensnotwendig sind, stellen andere eher eine Bedrohung für unsere Gesundheit dar.

Aus diesem Grund ist eine Unterweisung nach der Biostoffverordnung in Arbeitsbereichen, bei denen es zu Kontakten mit potentiell infektiösen Materialien kommen kann, besonders wichtig.

Unser Referent Stefan Kais, Kranken- und Intensivpfleger sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit, klärt Sie in diesem Schulungsvideo über potentielle Gefahren bei der Arbeit mit Biostoffen auf. Er informiert Sie über verschiedene Infektions- und Übertragungswege, wodurch Keime in den Körper gelangen und möglicherweise zu einer Erkrankung führen können. Um eine Infektion zu vermeiden, stellt er Ihnen Schutzmaßnahmen zur Infektionsprophylaxe vor. Da es trotz Schutzmaßnahmen - zum Beispiel bei Nadelstichverletzungen - zu Kontakt mit infektiösem Material kommen kann, zeigt Ihnen unser Referent, welche Sofortmaßnahmen in so einem Fall getroffen werden müssen.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Warum und wann muss eine Unterweisung stattfinden? 
  • Infektionsmöglichkeiten und Übertragungswege 
  • Schutzmaßnahmen - 3 Grundsätze der Infektionsprophylaxe
    • organisatorische Schutzmaßnahmen
    • persönliche Schutzmaßnahmen
    • Sofortmaßnahmen nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material
  •  Informationen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge






 

Häufig gestellte Fragen

Welche Schutzmaßnahmen werden in Bezug auf biologische Arbeitsstoffe im Kurs vermittelt?

Im Kurs erfahren Sie, wie Sie sich durch organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen effektiv vor Infektionen mit Biostoffen schützen können. Es werden die drei Grundsätze der Infektionsprophylaxe erläutert und praxisnahe Empfehlungen für den Arbeitsalltag gegeben.

Wie wird im Kurs auf den richtigen Umgang mit Nadelstichverletzungen eingegangen?

Sie lernen im Kurs, welche schnellen Sofortmaßnahmen nach einer Nadelstichverletzung oder dem Kontakt mit infektiösem Material zu ergreifen sind. Dabei wird sowohl auf die medizinischen als auch auf die dokumentarischen Schritte eingegangen.

Welche Infektionswege werden bei der Arbeit mit Biostoffen behandelt?

Der Kurs erklärt anschaulich, wie Viren, Bakterien und Pilze über verschiedene Übertragungswege in den Körper gelangen können. Dazu gehören unter anderem Kontakt-, Tröpfchen- und Schmierinfektionen.

Wann und warum ist eine Unterweisung nach der Biostoffverordnung erforderlich?

Die Unterweisung ist laut Biostoffverordnung verpflichtend, wenn Beschäftigte mit potentiell infektiösem Material in Berührung kommen könnten. Der Kurs erläutert die rechtlichen Hintergründe und den konkreten Unterweisungsbedarf für unterschiedliche Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Werden auch Aspekte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Kurs behandelt?

Ja, der Kurs informiert über die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Umgang mit Biostoffen. Es wird vermittelt, welche Untersuchungen und Beratungen im Rahmen des Arbeitsschutzes angeboten beziehungsweise verpflichtend sind.

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Referent

Stefan Kais

Stefan Kais

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Stefan Kais ist Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Betriebswirt für Gesundheits- und Sozialwesen des Unternehmens Arbeitsschutz Jeannette Borch e.K. Neben der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist Herr Kais u.a. als Fachberater für psychische Gesundheit sowie als Ausbilder für Defibrillatoren deutschlandweit tätig. Herr Kais beantwortet und unterstützt bei Fragen rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Ziel seiner täglichen Aufgaben ist ein Bewusstsein für das Thema Arbeitsschutz zu schaffen und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln.
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