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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten Pflege

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7 Lernmodule (31:57 Min)

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) Ambulant 07:02 Min
Sonderfall ambulante Pflege am Beispiel 02:04 Min
»Dürfen die das?« 02:45 Min
Drei Fallgruppen 05:18 Min
Sonderfall 01:59 Min

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Zusammenfassung

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten Pflege verständlich erklärt: Der Kurs vermittelt rechtliche Grundlagen, Entscheidungsbefugnisse und Prüfverfahren zur Anwendung und Genehmigung von FEM im häuslichen Umfeld. Verwaltungskräfte stärken hier ihre Handlungssicherheit.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Verwaltungskräfte Einsatzplanungspersonal (ambulante/stationäre Pflege)

Kursbeschreibung

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der ambulanten Pflege: Wie verhält es sich im häuslichen Bereich, in dem die Pflege oft auch durch Angehörige erfolgt? Welche Maßnahmen sind hier erlaubt und wofür muss eine gesetzliche Genehmigung erteilt werden?

Unser Rechtsexperte Axel Foerster erläutert Ihnen in diesem Kurs praxisnah anhand eines konkreten Fallbeispiels, was alles zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im häuslichen Bereich gehören kann, warum diese wichtig sind und welche Möglichkeiten der Überprüfung bestehen.

Sie erhalten Einblicke in Entscheidungsbefugnisse und deren gesetzliche Grundlagen, lernen zwischen privatem Wohnraum und Pflegeeinrichtungen zu differenzieren und bekommen ein Bild zu geltenden Sonderregelungen für Kinder.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Grundregeln
    • Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)?
    • Warum sind diese Maßnahmen wichtig?
    • Wie werden die Maßnahmen überprüft?
  • Entscheidungsbefugnisse zu FEM im ambulanten Bereich
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Differenzierung zwischen privater Wohnung und sonstiger Einrichtungen
  • Prozessorientierte Bewertung von FEM
  • Sonderregelung für Kinder

Häufig gestellte Fragen

Welche freiheitsentziehenden Maßnahmen sind im häuslichen Bereich der ambulanten Pflege zulässig?

Im häuslichen Bereich dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und meist nach gerichtlicher Genehmigung angewendet werden. Besonders bei Angehörigen ist zu prüfen, ob eine rechtliche Betreuung oder eine Einwilligung vorliegt.

Wann ist eine gesetzliche Genehmigung für freiheitsentziehende Maßnahmen im privaten Haushalt erforderlich?

Eine gesetzliche Genehmigung ist immer dann notwendig, wenn eine Maßnahme gegen den Willen einer betreuten Person durchgeführt werden soll, etwa das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungen. Das Familiengericht muss hierfür einverstanden sein und eine entsprechende Entscheidung treffen.

Wie wird unterschieden, ob eine Maßnahme im privaten Wohnraum oder in einer stationären Einrichtung stattfindet?

Im privaten Wohnraum liegt die Zuständigkeit meist bei den Angehörigen und erfordert eine besondere rechtliche Prüfung, während es in stationären Einrichtungen klare Vorgaben durch das Betreuungsrecht gibt. Der Kurs zeigt praxisnah den Unterschied beider Settings und die daraus resultierenden Anforderungen.

Welche Sonderregelungen gelten für den Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen bei Kindern in der ambulanten Pflege?

Für Kinder gibt es spezielle Regelungen, die sowohl das Kindeswohl als auch die Entwicklung berücksichtigen. Der Kurs beleuchtet, wann und wie solche Maßnahmen im häuslichen Umfeld rechtlich zulässig sind und welche Alternativen bestehen.

Wie kann in der ambulanten Pflege überprüft werden, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme noch notwendig ist?

Die Notwendigkeit jeder Maßnahme muss regelmäßig überprüft und gut dokumentiert werden. Fachpersonal und Angehörige sind verpflichtet, die Situation immer wieder neu zu bewerten und bei Veränderungen eine Überprüfung oder sogar Aufhebung der Maßnahme einzuleiten.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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