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Gesetzliche Neuregelungen in der außerklinischen Intensivpflege

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3 Lernmodule (18:34 Min)

Aufgaben in der Intensivpflege 06:11 Min
Rahmenempfehlungen und das komplexe Regelungsgeflecht 04:37 Min
Leistungsinhalt nach AKI-Richtlinie 03:46 Min

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Zusammenfassung

Gesetzliche Neuregelungen in der außerklinischen Intensivpflege: Überblick zu IPReG, AKI-Richtlinie und § 37c SGB V für die ambulante Intensivpflege. Der Kurs vermittelt aktuelles Wissen zu Voraussetzungen, Prüfschema, Leistungsansprüchen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.

Geeignet für: Pflegedienstleitung (PDL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Verwaltungskräfte Intensivpflegefachkräfte Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)

Kursbeschreibung

Ihr Update in der AKI! Die außerklinische Intensivpflege (AKI) unterlag in den letzten Jahren vielen gesetzlichen Neuregelungen. Grundlage hierfür war das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) in Verbindung mit der neuen AKI-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses.

Aber was ändert sich genau? Welche Voraussetzungen müssen nun vorliegen und wer darf AKI eigentlich verordnen? Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber und welche Leistungsorte können gewählt werden?

Lassen Sie sich von unserem Experten Michael Wüstefeld in diesem Kurs auf den neuesten Sachstand bringen und erhalten Sie von unserem Fachanwalt für Medizinrecht Einblicke in das neue AKI Prüfschema, um die Voraussetzungen für die Umsetzung der außerklinischen Intensivpflege zu verstehen. Er erläutert, welche Leistungsansprüche nach § 37c SGB V bestehen und beleuchtet die Rahmenempfehlungen auf Bundesebene sowie deren Auswirkungen auf die Kooperation der Leistungserbringer, Wirtschaftlichkeit und Abrechnungsverfahren in der Intensivpflege.

Für Sie zum Download: Die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie im Kursanhang. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Aufgaben außerklinischen Intensivpflege (AKI)
  • Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)
  • Prüfschema
  • Voraussetzungen
  • Rahmenempfehlungen des Bundes
  • Leistungsansprüche nach § 37c SGB V
  • Leistungsorte
  • Leistungsinhalt der AKI-Richtlinie

Häufig gestellte Fragen

Welche wesentlichen gesetzlichen Neuerungen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege werden im Kurs erläutert?

Im Kurs wird auf die gesetzlichen Änderungen durch das IPReG und die neue AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eingegangen. Sie lernen, welche neuen Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich diese auf die Versorgungsberechtigung auswirken.

Welche Voraussetzungen müssen laut aktueller AKI-Richtlinie für eine Verordnung der außerklinischen Intensivpflege erfüllt sein?

Die AKI-Richtlinie legt klare Voraussetzungen für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege fest, wie etwa die Feststellung eines entsprechenden Versorgungsbedarfs und bestimmte ärztliche Anforderungen. Im Kurs wird das neue Prüfschema detailliert vorgestellt und erläutert.

Wer ist nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege berechtigt?

Nur bestimmte Ärzte und Ärztinnen mit entsprechender Qualifikation dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. Der Kurs klärt, wer diese Personengruppen sind und welche formalen und inhaltlichen Anforderungen bei der Verordnung zu beachten sind.

Welche Leistungsorte und Versorgungsformen für die außerklinische Intensivpflege sind nach den gesetzlichen Neuerungen möglich?

Als Leistungsorte kommen verschiedene Möglichkeiten wie das eigene Zuhause und bestimmte Pflegeeinrichtungen in Frage. Im Kurs erfahren Sie, wie sich die Gesetzgebung auf die Auswahl und Rahmenbedingungen dieser Leistungsorte auswirkt, insbesondere für die ambulante Versorgung.

Wie wirken sich die gesetzlichen Änderungen auf die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und das Abrechnungsverfahren in der außerklinischen Intensivpflege aus?

Durch die neuen Rahmenempfehlungen und Anspruchsregelungen ergeben sich veränderte Anforderungen an Kooperation und Wirtschaftlichkeit. Der Kurs geht darauf ein, welche Abrechnungsverfahren und Dokumentationspflichten nun gelten und wie einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit optimal gestaltet werden kann.

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Referent

Michael Wüstefeld

Michael Wüstefeld

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Michael Wüstefeld ist Fachanwalt für Medizin- und Patientenrecht.
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