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Haftung in der Pflege

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10 Lernmodule (39:21 Min)

Haftung in der Pflege: Ein Überblick 01:47 Min
Rechtliche Grundlagen 05:21 Min
Allgemeine Sorgfaltsanforderung im Bereich der Pflegefehler 01:42 Min
Wichtigkeit der Dokumentation 01:13 Min
Sturzproblematik als Pflegefehler 06:12 Min

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Zusammenfassung

Haftung in der Pflege: Rechtliche Grundlagen, Sorgfaltspflichten und Dokumentation für stationäre und ambulante Pflegekräfte im Bereich Intensivpflege und Tagespflege. Praxisnahe Fallbeispiele zeigen, wie Haftungsfälle vermieden und Ansprüche abgewehrt werden können.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Wohnbereichsleitung (WBL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)

Kursbeschreibung

Wer schreibt, der bleibt - ein Grundsatz, der nicht nur während des Jurastudiums unseres Referenten Gegenstand war, sondern auch bzw. gerade in Fragen der Haftung von besonderer Bedeutung ist. »Um Ihre Haftung zu minimieren, ist eine gute Dokumentation Ihr wichtigstes Werkzeug«, betont der Fachanwalt für Medizin- und Patientenrecht Michael Wüstefeld. 

In diesem Kurs vermittelt Ihnen unser Rechtsexperte anhand von Fallbeispielen typischer Pflegefehler in den Bereichen Dekubitus, Sturz und Mangelernährung die Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Haftung in der Pflege. 

Erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Haftung der Pflegekraft auszulösen und wie der Umfang dieser Haftung bei arbeitsteiligen Pflegetätigkeiten differenziert betrachtet werden kann. Erhalten Sie zudem wertvolle Hinweise, wie mögliche Haftungsfälle vermieden werden können und welche Verteidigungsoptionen zur Verfügung stehen. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Haftung in der Pflege
    • Überblick
  • Rechtliche Grundlagen
    • Vertragliche Voraussetzungen der Haftung
    • Voraussetzungen der Haftung aus Delikt
    • Pflegefehlerhaftung
    • Beweissicherung
    • Schaden/Anspruchsinhaber
  • Allgemeine Sorgfaltsanforderung im Bereich der Pflegefehler
    • Dekubitusfehler
    • Sturzproblematik
    • Mangelernährung 
  • Wichtigkeit der Dokumentation 
  • Arbeitsteilung und Aufgabenübertragung 

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Pflegekraft haftbar gemacht werden kann?

Eine Haftung der Pflegekraft entsteht, wenn ein Pflegefehler vorliegt, der gegen die gesetzlichen oder vertraglichen Sorgfaltspflichten verstößt und dadurch ein Schaden entsteht. Wichtig ist, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden besteht.

Wie kann eine sorgfältige Dokumentation helfen, Haftungsrisiken in der Pflege zu minimieren?

Eine lückenlose und sachgerechte Dokumentation dient als wichtiger Nachweis im Haftungsfall, um geleistete Pflegehandlungen belegen zu können. Sie hilft, Beweislücken zu vermeiden und klärt, ob die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

Welche Besonderheiten gelten bei der Haftung in der ambulanten und stationären Pflege?

In beiden Versorgungsformen gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen Grundlagen, allerdings können die Anforderungen an Organisation, Kommunikation und Verantwortlichkeiten unterschiedlich ausfallen. Bei arbeitsteiliger Pflege ist die klare Aufgabenverteilung besonders wichtig, um Haftungsfragen zu klären.

Was sind typische Pflegefehler, die zu Haftungsansprüchen führen können, und wie können diese vermieden werden?

Zu den häufigsten haftungsrelevanten Fehlern zählen unzureichende Dekubitusprophylaxe, mangelhafte Sturzprävention und die Vernachlässigung der Ernährung. Durch regelmäßige Schulungen, strukturierte Abläufe und genaue Dokumentation lässt sich das Risiko solcher Fehler verringern.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen für Pflegekräfte in einem Haftungsfall?

Pflegekräfte können sich unter anderem auf eine ordnungsgemäße Dokumentation, Einhaltung der Pflegestandards und korrekte Delegation berufen. Eine umfassende Beweissicherung ist dabei entscheidend, um die eigene Sorgfalt nachweisen zu können.

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Referent

Michael Wüstefeld

Michael Wüstefeld

4,7/5 (4.226 Bewertungen) · 3 Kurse Referentenbewertung
Michael Wüstefeld ist Fachanwalt für Medizin- und Patientenrecht.
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