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Kündigung von Heimverträgen

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7 Lernmodule (58:40 Min)

Kündigung von Heimverträgen 04:41 Min
Rechte und Pflichten beider Vertragspartner 06:09 Min
Das materielle Recht 09:44 Min
Pflichtverletzung durch Angehörige 09:21 Min
Argumente für das Heim 07:15 Min

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Zusammenfassung

Kündigung von Heimverträgen in Verwaltung und Pflege: Der Kurs vermittelt die gesetzlichen Grundlagen des WBVG, Rechte und Pflichten von Einrichtungen und Bewohnern sowie die formalen Voraussetzungen und praxisrelevanten Kündigungsgründe, einschließlich Gerichtsurteilen und Rechtsbegriffen wie „grob“ und „schuldhaft“.

Geeignet für: Pflegedienstleitung (PDL) Wohnbereichsleitung (WBL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Fachkräfte in der Eingliederungshilfe Verwaltungskräfte

Kursbeschreibung

Jeder von uns hat irgendwann, irgendwo, mit Sicherheit schon mal einen Vertrag gekündigt. Ein Klassiker: Der Vertrag mit dem Fitnessstudio. Im Januar noch hochmotiviert abgeschlossen, wird sich häufig so ab März über Kündigungskonditionen informiert. 

Einige Verträge bringen jedoch eine gewisse Brisanz mit sich, insbesondere bei einer Kündigung - so auch die Kündigung von Heimverträgen. Unser Experte Axel Foerster hat als Rechtsanwalt für Pflege- und Behindertenrecht häufig mit genau dieser Thematik zu tun, mal auf Seiten des Heimträgers, mal auf Seiten des Heimbewohners

In diesem Kurs teilt der Rechtsanwalt sein Fachwissen mit Ihnen zu u. a. den gesetzlichen Grundlagen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (kurz: WBVG), den Rechten und Pflichten der Vertragspartner und den formalen Voraussetzungen, die eine Kündigung erfüllen muss. Anhand verschiedener Gerichtsbeschlüsse erklärt Ihnen Herr Foerster, was mit welcher Begründung (k)ein Kündigungsgrund ist und was es mit den Begriffen »grob« und »schuldhaft« in diesem Zusammenhang auf sich hat. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Kündigung
    • Definition
    • Gesetzliche Grundlagen (WBVG)
  • Rechte und Pflichten der Vertragspartner
    • Bewohner
    • Einrichtung
  • Materielles Recht
    • Kündigungsgründe
    • Definition
      • »grob«
      • »schuldhaft«
  • Pflichtverletzung durch Angehörige
  • Argumente für die Einrichtung

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Grundlagen für die Kündigung von Heimverträgen werden im Kurs behandelt?

Im Kurs werden insbesondere die Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) ausführlich behandelt. Zudem geht es um relevante Gerichtsentscheidungen und wie diese die Praxis der Kündigung von Heimverträgen beeinflussen.

Was sind typische Gründe für die Kündigung eines Heimvertrages durch die Einrichtung oder den Bewohner?

Typische Kündigungsgründe, die im Kurs erläutert werden, sind beispielsweise grobe oder schuldhafte Pflichtverletzungen, sowohl von Seiten des Bewohners als auch der Einrichtung. Der Kurs klärt zudem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung wirksam ist.

Welche Rolle spielen Angehörige bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Heimverträgen?

Im Kurs wird ausführlich darauf eingegangen, wie Pflichtverletzungen durch Angehörige sich auf das Vertragsverhältnis auswirken können. Es wird erklärt, unter welchen Umständen solche Pflichtverletzungen eine Kündigung des Heimvertrags rechtfertigen können.

Welche formalen Anforderungen muss eine Kündigung eines Heimvertrages erfüllen?

Die formalen Anforderungen an eine Kündigung, wie etwa Schriftformerfordernisse, Begründungspflichten und Fristen, werden im Kurs praxisnah erläutert. Die Teilnehmer erfahren, worauf in der Kommunikation und Dokumentation besonders zu achten ist.

Wie unterscheiden sich die Rechte und Pflichten von Bewohnern und Einrichtungen bei der Kündigung eines Heimvertrages?

Der Kurs vermittelt, welche spezifischen Rechte und Pflichten beide Vertragspartner haben, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen. Dabei werden sowohl die Perspektive der Einrichtung als auch die der Bewohner beleuchtet, um einen vollständigen Überblick zu geben.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (37.507 Bewertungen) · 15 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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