Online Fortbildung

Pflegeberufegesetz (PflBG)

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4 Lernmodule (42:03 Min)

Pflegeberufegesetz 01:38 Min
Ziele und Chancen 01:19 Min
Pflegeberufegesetz 2020 - Was ist anders? 08:27 Min
Die 5 Kompetenzbereiche 06:39 Min

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Zusammenfassung

Pflegeberufegesetz (PflBG) und Generalistik in ambulanter, stationärer Pflege und Klinik: Kurs vermittelt praxisnah die Neuerungen der Pflegeausbildung, erklärt Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Chancen für Praxisanleitung nach aktueller Gesetzeslage.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Praxisanleiter Auszubildende in der Pflege

Kursbeschreibung

Aus 2 wird 1: Das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG) ist die Reform des Altenpflege- und Krankenpflegegesetzes mit dem Ziel, eine generalistische, also einheitliche Pflegeausbildung für alle Pflegeberufe zu schaffen.

Doch wieso werden die Pflegeberufe reformiert? Was verändert sich konkret? Und was bedeutet das für die Ausbildung im Pflegesektor und für Sie als Praxisanleiter?

Unsere Expertin Saskia Kazzer gibt Ihnen in dieser Onlineschulung einen Einblick in die Veränderungen der Pflegelandschaft durch das neue Pflegeberufegesetz und was das jetzt konkret für Sie als Praxisanleiter, aber auch für Ihre Auszubildenden bedeutet.

Erfahren Sie auch, was es mit den 5 Kompetenzbereichen auf sich hat, welche Chancen sich aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ergeben und wie Sie die Neuerungen gezielt und effektiv in der Praxisanleitung anwenden können.

Für Ihre Unterlagen: Einen Flyer zu den Kompetenzen in der neuen Pflegeausbildung sowie die 5 Kompetenzbereiche auf einen Blick, finden Sie im Anhang des Kurses.

Nur einen Klick entfernt: Unter hilfreiche Links werden Sie direkt weitergeleitet zur »Handreichung für die Pflegeausbildung am Lernort Praxis«.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Ziele und Chancen des neuen Pflegeberufegesetzes
  • Was ist konkret neu und anders?
    • Verantwortlichkeiten
    • Finanzierung
    • Berufsbezeichnung
    • Pflegeverständnis (Vorbehaltsaufgaben)
    • Praxisanleitung
  • Kompetenzen nach dem neuen Pflegeberufegesetz
    • Kompetenzbegriff
    • 5 Kompetenzbereiche

Häufig gestellte Fragen

Welche wesentlichen Neuerungen bringt das Pflegeberufegesetz (PflBG) für die Pflegeausbildung mit sich?

Das Pflegeberufegesetz hat eine generalistische Ausbildung eingeführt, die die bisherigen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen zusammenführt. Dadurch erwerben Auszubildende eine einheitliche Qualifikation, die sie für alle Bereiche der Pflege einsetzen können.

Wie wirken sich die fünf Kompetenzbereiche des PflBG auf die Praxisanleitung aus?

Die fünf Kompetenzbereiche strukturieren die Lernziele und ermöglichen eine systematische Heranführung der Auszubildenden an die Anforderungen in der Pflegepraxis. Für Praxisanleiter bedeutet das eine gezieltere und kompetenzorientierte Anleitung sowie eine klarere Einschätzung des Ausbildungsstandes.

Welche Bedeutung haben die neuen Vorbehaltsaufgaben im Pflegeberufegesetz für die Pflegekräfte?

Die Vorbehaltsaufgaben legen bestimmte pflegerische Tätigkeiten fest, die ausschließlich von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen. Das stärkt die Verantwortung und das professionelle Selbstverständnis der Pflegeberufe.

Welche Veränderungen ergeben sich durch das Pflegeberufegesetz für die ambulante und stationäre Pflege?

Durch die generalisierte Ausbildung sind Pflegefachkräfte flexibler in allen Versorgungsformen einsetzbar, egal ob in der ambulanten, stationären oder klinischen Versorgung. Das erleichtert die Personalplanung und verbessert die Versorgung in den verschiedenen Settings.

Wie ist die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung nach dem PflBG geregelt?

Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über einen Umlagefonds, an dem sich die verschiedenen Träger der praktischen Ausbildung sowie die Pflegeeinrichtungen beteiligen. So werden die Ausbildungskosten fair verteilt und die Ausbildungsplätze gesichert.

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Referent

Saskia Kazzer

Saskia Kazzer

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Saskia Kazzer ist studierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und war viele Jahre in der Charité tätig. Sie ist Fachkraft für Palliative Care und Schmerztherapie, zudem ausgebildete Praxisanleiterin. Aktuell arbeitet sie als Ausbildungskoordinatorin und beteiligt sich organisatorisch und inhaltlich an der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes im Diakonie-Pflege Verbund Berlin.
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