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Pflegevisite

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6 Lernmodule (43:07 Min)

Pflegevisite 06:15 Min
Ziele der Pflegevisite 06:05 Min
Schnittstellen 06:34 Min
Durchführung 12:06 Min
Dokumentation der Pflegevisite 02:58 Min

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Zusammenfassung

Pflegevisite in ambulanter und stationärer Pflege: Kurs vermittelt rechtliche Grundlagen, Durchführung, Schnittstellenmanagement und Abrechnungsbeispiele. Teilnehmende optimieren mit der Pflegevisite Qualität, Zufriedenheit und Wirtschaftlichkeit im Pflegeunternehmen.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Wohnbereichsleitung (WBL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)

Kursbeschreibung

»Die Pflegevisite ist ein wunderbares Instrument für das Qualitätsmanagement«, so Herr Birger Schlürmann, Berater für Einrichtungen im Sozialwesen.  

Doch wer darf eine Pflegevisite durchführen? Wo liegen die Schnittstellen zu anderen Prozessen im Pflegealltag? Welche Anforderungen gelten laut SGB XI? Und warum sind Pflegevisiten für Ihr Unternehmen so rentabel

Mit der Pflegevisite können Sie und Ihr Team aktuelle Informationen zum Pflegezustand, -umfeld und der Hilfsmittelsituation sammeln und gewinnen Klarheit über Befinden und Entwicklung des Pflegebedürftigen. Es steckt jedoch noch mehr dahinter: Denn bei der Pflegevisite handelt es sich um einen der wichtigsten Prozesse zur Steuerung von Qualität, Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie der wirtschaftlichen Optimierung

Ob stationäre, teilstationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung: In diesem Kurs beantwortet Ihnen unser Experte alle relevanten Fragen zur Pflegevisite und zeigt mit praktischen Abrechnungsbeispielen, wie gewinnbringend die Pflegevisite für Ihr Pflegeunternehmen ist.

Jetzt herunterladen: Ihre persönliche Checkliste für die nächste Mitarbeiterbegleitung und Inaugenscheinnahme finden Sie im Anhang dieses Kurses unter Details.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Grundlagen zur Pflegevisite
    • Wer darf sie durchführen? 
    • Wie oft soll sie durchgeführt werden?
    • Anforderungen aus dem SGB XI
  • Aufbau und Durchführung
    • Fokus Kunde
    • Fokus Einrichtung
    • Fokus Mitarbeiter
  • Finanzielle Vorteile und Abrechnungsbeispiele

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Durchführung einer Pflegevisite berechtigt?

Zur Durchführung einer Pflegevisite sind in der Regel Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifikation berechtigt. Die verantwortliche Pflegefachkraft oder leitende Pflegepersonen übernehmen diese Aufgabe, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Welche Schnittstellen gibt es zwischen der Pflegevisite und anderen Prozessen im Pflegealltag?

Die Pflegevisite ist eng mit Prozessen wie Pflegeplanung, Dokumentation und Fallbesprechungen verzahnt. Sie dient als Kontrollinstrument, liefert wichtige Informationen für die kontinuierliche Verbesserung und ermöglicht einen direkten Austausch zwischen Pflegekräften, Bewohnern und Angehörigen.

Welche Anforderungen stellt das SGB XI an die Durchführung von Pflegevisiten?

Nach SGB XI müssen Pflegeeinrichtungen regelmäßig Pflegevisiten durchführen, um die Qualität der Pflegeleistungen sicherzustellen. Dabei sind festgelegte Standards zu beachten sowie die individuelle Situation der Pflegebedürftigen zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

Wie profitieren Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich von Pflegevisiten?

Pflegevisiten helfen, die Versorgungsqualität zu steigern, Fehler zu vermeiden und die Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeiter zu erhöhen. Durch bessere Dokumentation und fundierte Abrechnungsbeispiele können wirtschaftliche Vorteile wie eine sichere Vergütung und die Vermeidung finanzieller Risiken erzielt werden.

Wie oft sollte eine Pflegevisite im ambulanten und stationären Bereich stattfinden?

Die Häufigkeit von Pflegevisiten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem individuellen Bedarf der Einrichtung. In der Praxis werden sie in der Regel mehrmals jährlich durchgeführt, um eine kontinuierliche Überprüfung der Pflegequalität sicherzustellen.

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Referent

Birger Schlürmann

Birger Schlürmann

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Birger Schlürmann ist Berater für Einrichtungen im Sozialwesen. Seit 20 Jahren arbeitet er in der Beratung der ambulanten und stationären Pflege.
Er widmet sich schwerpunktmäßig Themen wie der Wirtschaftlichkeit und der Personalplanung in der Pflege.
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