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Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

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5 Lernmodule (22:18 Min)

Richtlinie zur Empfehlung von (Pflege-)Hilfsmitteln durch Pflegefachkräfte 02:58 Min
Voraussetzungen für das Aussprechen von Empfehlungen 02:29 Min
Ablauf der Empfehlung 02:55 Min
Das Formular zur Empfehlung von Hilfsmitteln 04:01 Min
Auswahl der Hilfsmittel 03:55 Min

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Zusammenfassung

Richtlinie zu Hilfsmitteln in ambulanter und stationärer Pflege: Pflegefachkräfte erfahren, wie sie gemäß § 40 Abs. 6 SGB XI Pflegehilfsmittel fachgerecht empfehlen und den Ablauf von Antragstellung und Genehmigung rechtssicher gestalten. Produktgruppen und Auswahl werden praxisnah vermittelt.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegedienstleitung (PDL) Wohnbereichsleitung (WBL) Teamleitung (Pflege)

Kursbeschreibung

Seit dem 1. Januar 2022 ist es soweit: Endlich dürfen Pflegefachkräfte Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, die dann direkt von den Kostenträgern genehmigt werden können. Dadurch soll die Lieferung von (Pflege-)Hilfsmitteln extrem verkürzt und die Sicherung der Versorgung gewährleistet werden. 

Unser Experte Dominik Bruch teilt sein Wissen rund um die Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln- und Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI mit Ihnen: Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie als Pflegefachkraft erfüllen müssen, um Empfehlungen abgeben zu können und welche Verfahren bei der Antragstellung durch die Pflegebedürftigen einzuhalten sind. 

Lernen Sie auch, was es bei der Auswahl von Hilfsmitteln zu beachten gibt, welche Produktgruppen in Frage kommen und was es mit der Vermutungswirkung auf sich hat. 

Gleich herunterladen: Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte finden Sie zum Download im Kursanhang. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Warum gibt es die neue Hilfsmittel-Richtlinie? 
  • Wer darf wann Empfehlungen aussprechen?
  • Wie ist der Ablauf für Empfehlungen?
  • Auswahl der Hilfsmittel
    • Produktgruppen 

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen Pflegefachkräfte erfüllen, um Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel empfehlen zu dürfen?

Pflegefachkräfte benötigen eine Berufsanerkennung sowie nachweisbare Kenntnisse über die Hilfsmittel-Richtlinie nach § 40 Abs. 6 SGB XI. Zudem ist es erforderlich, dass sie regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen und über die aktuelle Versorgungssituation informiert sind.

Wie läuft das Verfahren der Empfehlung und Antragstellung für Hilfsmittel durch Pflegebedürftige ab?

Die Pflegefachkraft spricht nach Einschätzung des individuellen Bedarfs im Rahmen eines festgelegten Ablaufs eine Empfehlung aus. Die Empfehlung wird schriftlich dokumentiert und kann direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden, wodurch sich die Genehmigungszeiten deutlich verkürzen.

Auf welche Produktgruppen von (Pflege-)Hilfsmitteln bezieht sich die neue Richtlinie besonders?

Die Richtlinie umfasst verschiedene Produktgruppen, die insbesondere den täglichen Pflegebedarf abdecken, wie beispielsweise Lagerungshilfen, Inkontinenzhilfen oder Pflegebetten. Eine genaue Zuordnung der abgedeckten Produktgruppen ist Teil des Kurses und wird anhand der GKV-Liste erläutert.

Was bedeutet die Vermutungswirkung im Zusammenhang mit der Empfehlung von Hilfsmitteln?

Die Vermutungswirkung bewirkt, dass die Empfehlung einer Hilfsmittelversorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft von den Kostenträgern grundsätzlich anerkannt wird. Dadurch soll der Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln für die Pflegebedürftigen erleichtert und beschleunigt werden.

Welche Besonderheiten gelten bei der Empfehlung in der ambulanten und stationären Pflege?

Im ambulanten Bereich übernimmt die Pflegefachkraft die Bedarfsermittlung direkt vor Ort beim Pflegebedürftigen, während in stationären Einrichtungen ein enger Austausch mit dem ärztlichen Dienst und weiteren Beteiligten notwendig ist. In beiden Settings gelten jedoch die gleichen gesetzlichen Vorgaben zur Empfehlung und Dokumentation.

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Referent

Dominik Bruch

Dominik Bruch

4,7/5 (69.733 Bewertungen) · 40 Kurse Referentenbewertung
Pflegewissenschaftler Dominik Bruch, M.Sc. in Versorgungsforschung, vermittelt seine jahrelangen Praxiserfahrungen in der klinischen und ambulanten Pflege heute als selbstständiger Dozent und Berater für Pflegethemen.
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